WEITERSAGEN LOHNT SICH...

Sie kennen eine Person in Ihrer Nachbarschaft, Bekanntenkreis, Familie oder einen Arbeitskollegen der ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte?

EMPFEHLEN SIE UNS WEITER...

Tippgeber Provision

                                                 

ATTRAKTIVE GELDPRÄMIE

FÜR DIE VERMITTLUNG

EINER IMMOBILIE ODER

EINES GRUNDSTÜCKS!

 


Als Dankeschön erhalten Sie 10 Prozent unserer Maklerprovision, wenn wir das von Ihnen empfohlene Objekt verkaufen!

 

Rechenbeispiel:

Eine Immobilie kostet 350.000 Euro - nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erhalten Sie 1050,- Euro als Tippgeber-Provision (bei 2% Käuferprovision netto).

 

Wie funktioniert die Tippgeber-Provision?

  1. Sie melden uns per Telefon oder Email oder einen Tipp, zu einer zum Verkauf stehenden Immobilie oder eines zum Verkauf stehenden Grundstücks.
  2. Wir nehmen mit Ihnen Verbindung auf und verifizieren das angebotene Objekt und den Eigentümer.
  3. Wir schliessen mit dem Eigentümer einen Vermarktungsauftrag.
  4. Das von Ihnen empfohlene Objekt wird über uns erfolgreich vermittelt bzw. verkauft.
  5. Nach Abschluss der jeweiligen Verträge und nach Zahlungseingang der Maklercourtage auf unserem Geschäftskonto erhalten Sie für Ihren Tipp 10 Prozent unserer Maklerprovision*.

Was ist ein Tipp?

  1. Die Immobilie bzw. das Grundstück darf uns noch nicht bekannt sein.
  2. Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. durch Inserate in Zeitungen, auf Internetanzeigen, durch Verkaufsschilder, usw.)
  3. Die Immobilie bzw. das Grundstück befindet sich in unserem Einzugsbereich, also Olching, Fürstenfeldbruck, Dachau, Augsburg, München und Umgebung. 

*Wichtige Hinweise

  1. Die Tippgeberprovision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen Netto ausbezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.
  2. Bei Nichtzahlung unserer Maklercourtage erfolgt keine Auszahlung der Tippgeber-Provision. 
  3. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber die Provision.
  4. Die Auszahlung der Tippgeber-Provision an den Eigentümer der Immobilie ist nicht möglich.